Der Test kann in diesem Fall noch einmal durchgeführt werden. Es wird der erste vollständige Durchlauf gewertet. Unser System erkennt, wenn der Test unfreiwillig abgebrochen wurde, sodass keine Wiederholung des Tests für Schummeln entsteht. 

Der/Die SchülerIn sollte hier ganz normal den eigenen Namen wieder angeben und der Lehrkraft Bescheid geben, dass es nicht zu Missverständnissen kommt.